Ihre Wärme, unsere Technologie

Umweltfreundliche Heizungstechnik aus Waldrohrbach

Die Satter & Schlinck GmbH in Waldrohrbach ist Ihr Spezialist in den Bereichen Heizung, Lüftung, Sanitär und mehr. Wir sind bestrebt, Ihnen die besten Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt anzubieten. Seit über 25 Jahren setzt sich die Satter & Schlinck GmbH für innovative Heizungstechnik ein. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche ist unser umfassendes Sortiment an Heizprodukten auf dem neusten Stand. Egal, was Sie brauchen – von Notrufen wegen Ihrer Heizung bis hin zu umfangreichen Reparaturen – wir sind für Sie da. Wir sind stolz darauf, Ihnen eine umfassende Palette an fachkundigen Dienstleistungen anbieten zu können, die Ihnen dabei helfen, die Kälte des Winters zu lindern.

Unsere
Dienstleistungen im Bereich der Haustechnik


Wir sind ein Dienstleister für Heizung, Lüftung und Sanitär. Wir sind spezialisiert auf die Bereitstellung der besten Heizungs- und Lüftungslösungen für Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien.

Heizung

In diesem Bereich bieten wir ein breites Leistungsspektrum an. Von der Installation neuer Heizkessel bis hin zur Reparatur defekter Heizungsanlagen haben wir das Wissen und die Expertise, um sicherzustellen, dass Ihr Zuhause im Winter immer warm und gemütlich ist.

Sanitäre Einrichtungen

Ein Paar der wichtigsten Anlagen in einem Haus sind Toilette und Dusche! Von der Installation bis zur Reparatur bieten wir Ihnen ein umfangreiches Serviceangebot rund um Ihre sanitären Einrichtungen. Wir installieren Ihnen nur die höchste Qualität von namhaften Herstellern, damit Sie die perfekte Toilette für Ihr Zuhause bekommen.

Lüftung

Wir bringen Frische Luft in Ihr Haus.
Mit einer Zentralen oder Dezentralen Wohnraumlüftungsanlage haben Sie immer frische Luft im Haus.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des für Sie passenden Lüftungssystems.


Erfahren Sie mehr von unserer freundlichen Dienstleistungsfirma in Waldrohrbach.

Unsere Geschichte

Sie benötigen eine Anlage in Ihrem Gebäude? Wir kommen mit Lösungen.


Unsere Dienstleistungen

Hier können Sie sich über unsere Erreichbarkeiten und unseren Service informieren.



Unser Kundendienst

Hier können Sie mit uns in Kontakt treten, um sich unsere Angebote einzuholen.



Zum Kontaktformular

Aktuelle Informationen Ihres Betriebs für Heizungstechnik

  • Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude


    (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundes-

    ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen in den Produkten der BEG zum


    21.07.2026 an:


    Hinweis: Alle Angaben sind vorbehaltlich der Bestätigung der Fördervoraussetzungen durch die Richt-

    linie.


    Wohngebäude


    Heizung modernisieren


    Grundförderung

    Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.

    Förderhöchstbetrag

    Der Förderhöchstbetrag beträgt

    28.000 Euro für die erste Wohneinheit

    jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit

    jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit

    Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich

    zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.

    Bonusförderungen

    Zusätzlich zur Grundförderung können verschiedene Boni beantragt werden.

    Hinweis: Für die Inanspruchnahme der Grundförderung und Bonusförderung gilt eine Obergrenze von


    maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit. Für Selbstnutzende Eigen-

    tümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000


    Euro (unter Berücksichtigung Familienzuschlag, sonst 30.000 Euro) beträgt die Obergrenze bis zu 80 %

    der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit.


    Effizienzbonus


    Der Effizienzbonus entfällt zum 21.07.2026.


    Klimageschwindigkeitsbonus

    Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 % und sinkt erstmalig am

    01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.


    Einkommensbonus


    Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eingentümerinnen und Eigentümer beträgt:

    40 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro

    30 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro

    10 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro


    Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommen erhöht sich um einen einmaligen Familien-

    zuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.


    Emissionsminderungszuschlag


    Der Emissionsminderungszuschlag entfällt zum 21.07.2026.


    Wertschöpfungsbonus (Neu)


    Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für

    Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, auf 15 %. Gleichzeitig

    erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurde, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von

    15 %.

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