Ihre Wärme, unsere Technologie
Die Satter & Schlinck GmbH in Waldrohrbach ist Ihr Spezialist in den Bereichen Heizung, Lüftung, Sanitär und mehr. Wir sind bestrebt, Ihnen die besten Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt anzubieten. Seit über 25 Jahren setzt sich die Satter & Schlinck GmbH für innovative Heizungstechnik ein. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche ist unser umfassendes Sortiment an Heizprodukten auf dem neusten Stand. Egal, was Sie brauchen – von Notrufen wegen Ihrer Heizung bis hin zu umfangreichen Reparaturen – wir sind für Sie da. Wir sind stolz darauf, Ihnen eine umfassende Palette an fachkundigen Dienstleistungen anbieten zu können, die Ihnen dabei helfen, die Kälte des Winters zu lindern.
Wir sind ein Dienstleister für Heizung, Lüftung und Sanitär. Wir sind spezialisiert auf die Bereitstellung der besten Heizungs- und Lüftungslösungen für Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien.
In diesem Bereich bieten wir ein breites Leistungsspektrum an. Von der Installation neuer Heizkessel bis hin zur Reparatur defekter Heizungsanlagen haben wir das Wissen und die Expertise, um sicherzustellen, dass Ihr Zuhause im Winter immer warm und gemütlich ist.
Ein Paar der wichtigsten Anlagen in einem Haus sind Toilette und Dusche! Von der Installation bis zur Reparatur bieten wir Ihnen ein umfangreiches Serviceangebot rund um Ihre sanitären Einrichtungen. Wir installieren Ihnen nur die höchste Qualität von namhaften Herstellern, damit Sie die perfekte Toilette für Ihr Zuhause bekommen.
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Mit einer Zentralen oder Dezentralen Wohnraumlüftungsanlage haben Sie immer frische Luft im Haus.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des für Sie passenden Lüftungssystems.
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Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt - Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu
Einleitung
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW
wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt
wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum
Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge
für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der
vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung
stoppen.
Im Einzelnen:
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55),
die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig
gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über
die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur
Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme
in der Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits
eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für
diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine
Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen
Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet,
deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten
Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von
Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).
Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der
EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird
konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der
regulatorische Mindeststandard sein muss.
Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für
die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte,
ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart
wurde, aufzusetzen.
1. Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?
Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfWProgramme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle
drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55),
Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEGFörderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.
Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende
Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig
eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den
24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.
Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur
Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme
durch die Bundesregierung zügig entschieden.
Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen
EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten
KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot
zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.
2. Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?
Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell
die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch
ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im
Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
3. Warum wurde die Möglichkeit zur Antragstellung in der BEG jetzt so kurzfristig gestoppt?
Warum hat man diese Ankündigung nicht früher gemacht?
Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-
Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf
eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den
vergangenen Jahren versäumt.
Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde
das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022
verkündet. So wurden in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021
insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel - für einen Baustandard zugesagt,
der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.
Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem
„Run“ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten
allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für
die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5
Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.
Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung
mit einem Programmstopp belegen.